Dr. Jakob Bernhard Drobnik (geb. 1986) ist Mitautor der Studie "Sexkauf - eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution". Seit 2023 arbeitet er als Projektleiter im Bereich Menschenhandel an der Adam Mickiewicz-Universität Posen, wo er seit 2017 Völkerrecht, internationales Handelsrecht, Patent- und Zivilrecht lehrt. 2016 – 2020 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Erfurt, von 2005 bis 2014 studierte er Theologie, Philosophie und Rechtswissenschaften an der Universität Posen.
DIAKA
Sie arbeiten an der Universität im polnischen Posen. Warum haben Sie sich mit der deutschen Prostitutionsgesetzgebung beschäftigt?
Dr. Jakob Bernhard Drobnik
Ich habe in Erfurt promoviert und war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Frau Professor Mack, als dort darüber diskutiert wurde, ob die Prostitutionsgesetzgebung mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Meine Aufgabe in der Forschungsarbeit* bestand in der Prüfung der Kompatibilität und Konformität der deutschen Prostitutionsregelungen gegenüber den verbindlichen Abkommen des Völkerrechts und dem Recht der Europäischen Union.
DIAKA
Und ist sie das?
Drobnik
In Deutschland gilt die Rechtsvermutung, dass Prostituierte freiwillig handeln. Das Europäische Parlament und die EU-Kommission, basierend auf empirischen Forschungsarbeiten, vertreten eine andere Meinung und gehen davon aus, dass 90 Prozent fremdbestimmt sind und der Prostitution eben nicht freiwillig nachgehen. Diese Menschen erfüllen das Merkmal der Opfer von Menschenhandel, für dessen Tatbestand die Einwilligung der Opfer, also ihre Freiwilligkeit, unerheblich bleibt. Und solange an den Prostitutionsregelungen festgehalten wird, kann Deutschland den europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen gar nicht effizient nachkommen.
DIAKA: Wie sehe ihre Kollegen im Ausland die liberale Gesetzgebung in Deutschland?
Drobnik
Mit großer Verwunderung, dass eine Nation mit solch einer großartigen und grenzübergreifenden Rechtstradition wie Deutschland auf solchen Regelungen besteht kann. Ganz klar isoliert sich Deutschland hierin. Diese Regelungen schaffen eine legale Basis für durchwegs kriminelle Tätigkeiten. Menschenhändler und die Organisierte Kriminalität, machen sich ihrer zunutze. Denn mit nichts lässt sich so einfach Geld verdienen wie mit Frauen. Waffen und Drogen können Sie nur einmal verkaufen, Frauen über Jahre.
DIAKA
Was muss sich ändern?
Drobnik
Um seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen, kann Deutschland an dieser Prostitutionsgesetzgebung nicht festhalten. Es muss Regelungen schaffen, die die Opfer schützen, die Menschen in der Prostitution. Die geltenden Regelungen helfen den Kriminellen. Ein Sexkauf-Verbot ist sicher der beste Weg.
Ausführliche Informationen finden Sie in der DIAKA-Pressemitteilung zu Neuerscheinung der Studie "Sexkauf - eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution":
► https://www.diaka.org/pressemitteilung-neue-studie-sexkauf
Neuerscheinung:
Elke Mack, Ulrich Rommelfanger: Sexkauf. Eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution. Nomos 2023, 332 Seiten, broschiert. ISBN 978-3-8487-7597-2.
Für weitere Informationen, Anfragen und Interviews stehen die Expertinnen und Experten des Deutschen Instituts für angewandte Kriminalitätsanalyse - DIAKA gern zur Verfügung.
► Über uns