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Neue Studie: Deutsche Prostitutionsgesetze helfen Menschenhändlern und fördern Organisierte Kriminalität

„Sexkauf – eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution“ ist die Forschungsarbeit dreier Wissenschaftler, die sich mit den Auswirkungen der Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland in den letzten 20 Jahren beschäftigt haben.

Das Buch, das heute im Nomos Verlag erschienen ist, ist die erste umfassende rechtliche, rechtsethische und verfassungsrechtliche Überprüfung der bestehenden Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland, also dem Prostitutionsgesetz von 2002 und dem Prostituiertenschutzgesetz von 2016:

 

Elke Mack, Ulrich Rommelfanger: Sexkauf. Eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution. Nomos 2023, 332 Seiten, broschiert. ISBN 978-3-8487-7597-2.

Helmut Sporer, Ursula Männle, Barbara Schmid, Jakob Drobnik, Elke Mack, Marietta Hageney, Ulrich Rommelfanger, Inge Bell. Foto: Stefan Baumgarth
Helmut Sporer, Ursula Männle, Barbara Schmid, Jakob Drobnik, Elke Mack, Marietta Hageney, Ulrich Rommelfanger, Inge Bell. Foto: Stefan Baumgarth

 

Die Autoren, Prof. Dr. Elke Mack, Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger und Dr. Jakob Drobnik, kommen zu dem Ergebnis, dass die Gesetze gegen die Verfassung verstoßen und einer dringenden Totalrevision bedürfen. Sie sprechen sich darum für das Nordische Modell aus, das die Frauen entkriminalisiert und den Sexkauf bestraft. Die Zielsetzung der beiden Gesetze, die Verbesserung der sozialen und rechtlichen Lebensverhältnisse von Menschen in der Prostitution, sei „eindeutig verfehlt“ worden. Die Gesetze hätten zu mehr Menschenhandel und Organisierter Kriminalität in Deutschland geführt. Statt die Opfer zu schützen, wurde die „Stellung der Bordellbetreiber, der Sexindustrie und der Freier“ gestärkt.

 

Initiatorin und Co-Autorin der Studie ist Professorin Dr. Elke Mack, Lehrstuhlinhaberin für Sozialwissenschaft und Sozialethik an der Universität Erfurt. Sie hat sich mit der Frage beschäftigt: Was ist die größte Verletzung der Menschenwürde in Deutschland? „Zwingend“, so sagt die Wissenschaftlerin heute, „stieß ich dabei auf das Thema Prostitution“. Für die Ethikerin „ist Prostitution rassistisch, klassistisch und sexistisch“. Und ganz klar „eine bezahlte Vergewaltigung“. Die Beweislage sei „niederschmetternd“.

 

Mit der verfassungsrechtlichen Bedeutung befasste sich Co-Autor Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger, ehemaliger Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof. „Der Staat muss seiner Schutzverpflichtung nachkommen und die andauernden Rechtsverletzungen beenden“, so Rommelfanger. Er nennt es „befremdlich“, dass der Staat bei seinen Gesetzen die Freiwilligkeit der Menschen in der Prostitution annimmt. Während mehr als 90 Prozent der Prostituierten dies nicht freiwillig tun. Das hätte auch die Forschungsarbeit eindeutig belegt.

 

Der dritte Wissenschaftler, Dr. Jakob Drobnik von der Universität Posen, untersuchte für die Forschungsarbeit die Prostitutionsgesetzgebung im internationalen Vergleich. Und stellt fest: Deutschland könne seinen europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, solange es an seiner Prostitutionsgesetzgebung festhält. Seine internationalen Kollegen wären sehr verwundert, dass Deutschland „mit seiner großartigen und grenzübergreifenden Rechtstradition auf solchen Regelungen bestehen kann.“

 

Einen großen Teil der Forschungsarbeit nehmen Interviews ein, mit Expertinnen und Experten aus der Justiz, der Polizei, Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten. „Unsere Gesetzgebung ist Wunschdenken und hat mit der Realität nichts zu tun“, sagt Manfred Paulus, Erster Kriminalhauptkommissar a. D. aus Baden-Württemberg.

 

„Organisierte Kriminalität ist im Rotlicht Standard“, erklärt Dr. Elke Bartels, ehemalige Polizeipräsidentin von Duisburg. Dass der Polizei durch die Gesetzgebung Zugriffs- und Ermittlungsmöglichkeiten genommen wurden, beklagt Helmut Sporer, Kriminaloberrat a. D. aus Augsburg, der 30 Jahre lang für Prostitution und Menschenhandel zuständig war. Über die meist Frauen in der Prostitution sagt er: „Sie müssen das Intimste opfern, sie müssen ihre Würde opfern.“

 

Von „recht brutalen Freiern“ berichtet der Gynäkologe Wolfgang Heide. „Die psychische Traumatisierung kann oft nur mit Medikamenten, Alkohol und Drogen ausgehalten werden.“ Der gesundheitliche Zustand der Prostituierten sei „in aller Regel katastrophal“, viele seien deutlich vorgealtert. Seine Kollegin Liane Bissinger beschreibt Krankheitsbilder: „Kahle Kopfhautstellen, durch ausgerissene Haare; chronische Magen-Darm-Entzündungen auch aus Ekel vor erzwungenem Spermaschlucken. Entzündete Kiefergelenke, durch zu lange Überdehnung des Gelenks beim Oralverkehr.“ Dazu alle vorstellbaren sexuell übertragbaren Krankheiten, wie Syphilis, Hepatitis und HIV.

 

Die psychologische Psychotherapeutin Michaela Huber berichtet aus ihrer Praxis: „Suizidneigungen haben praktisch alle Frauen aus der Prostitution, die ich kennenlernen konnte.“ Prostitution sei ein grausames Geschäft: die Prostituierten würden entmenschlich auf extreme Weise: „Die Menschen, die die Frauen in die Prostitution zwingen, machen sie nackt, sperren sie ein, vergewaltigen sie immer wieder, urinieren auf sie…“ Die so genannte „freiwillige Prostitution“ ist für die Therapeutin „ein Mythos“.

 

(V.i.S.d.P.: Barbara Schmid, Inge Bell, DIAKA)


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Für weitere Informationen, Anfragen und Interviews stehen die Expertinnen und Experten des Deutschen Instituts für angewandte Kriminalitätsanalyse - DIAKA gern zur Verfügung.

 

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